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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27a VwVfG

Gemäß dem Verwaltungverfahrensgesetz § 27a Abs. 1 Satz 1 ist bei öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen der Inhalt zusätzlich im Internet zu veröffentlichen.

Dies betrifft bpsw. Katastervermessungen an langgestreckten Anlagen / Straßenschlussvermessungen, die in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht werden.

  

Derzeit liegen keine öffentlichen Bekanntmachungen vor.

 
Vermessungsbüro Keller | Amtssitz: Walter-Köhn-Straße 1d, 04356 Leipzig