Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 27a VwVfG
Gemäß dem Verwaltungverfahrensgesetz § 27a Abs. 1 Satz 1 ist bei öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen der Inhalt zusätzlich im Internet zu veröffentlichen.
Dies betrifft bpsw. Katastervermessungen an langgestreckten Anlagen / Straßenschlussvermessungen, die in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht werden.
Derzeit liegen 4 öffentliche Bekanntmachungen vor:
Leipzig, 11.09.2024
Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins gem. § 15(4) der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
Antragsnummern der katasterführenden Behörde: 730_1039_20240019,Geschäftszeichen des ÖbVI: 2024-0019
Projekt: Neuordnungsverfahren Börln Verfahrensnummer N12/300681
Verfahrensabschnitt 4
Gemeinde Stadt Dahlen
Gemarkung Börln
Flurstücke: 315, 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 392, 435, 436, 437, 438, 440, 444, 446, 447, 448
Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte am Verwaltungsverfahren.Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.
Der Grenztermin findet am Donnerstag, dem 24.10.2024 um 9:00 Uhr statt.
Treffpunkt: vor dem Grundstück Heydaer Straße 4a, 04774 Dahlen
Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
gez. Dipl.-Ing. Hans-Peter Keller
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Walter-Köhn-Straße 1d, 04356 Leipzig, Tel. 0341 525 579 0
Leipzig, 11.09.2024
Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins gem. § 15(4) der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
Antragsnummern der katasterführenden Behörde: 730_1039_20240019,Geschäftszeichen des ÖbVI: 2024-0019
Projekt: Neuordnungsverfahren Börln Verfahrensnummer N12/300681
Verfahrensabschnitt 4
Gemeinde Lossatal
Gemarkung Falkenhain
Flurstücke: 661, 664, 665
Gemarkung Heyda
Flurstücke: 46, 47/f, 50/p, 51, 52/c, 52/e, 52/k, 52/l, 52/m, 52/n, 52/o, 52/q, 52/r, 53/b, 194
Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte am Verwaltungsverfahren.Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.
Der Grenztermin findet am Donnerstag, dem 24.10.2024 um 9:00 Uhr statt.
Treffpunkt: vor dem Grundstück Heydaer Straße 4a, 04774 Dahlen
Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
gez. Dipl.-Ing. Hans-Peter Keller
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Walter-Köhn-Straße 1d, 04356 Leipzig, Tel. 0341 525 579 0
Leipzig, 11.09.2024
Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins gem. § 15(4) der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
Antragsnummern der katasterführenden Behörde: 730_1039_20240020,Geschäftszeichen des ÖbVI: 2024-0020
Neuordnungsverfahren B169 OU Naundorf, Verfahrensnummer N11/300671
Verfahrensabschnitt 5
Gemeinde Jahnatal
Gemarkung Binnewitz
Flurstücke: 37, 38, 39, 41, 43/1, 43/2, 54/1
Gemarkung Jahna
Flurstücke: 217/3
Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte am Verwaltungsverfahren.Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.
Der Grenztermin findet am Donnerstag, dem 24.10.2024 um 11:00 Uhr statt.
Treffpunkt: vor dem Grundstück Jahnatalgasse 21, 04769 Naundorf OT Hof
Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
gez. Dipl.-Ing. Hans-Peter Keller
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Walter-Köhn-Straße 1d, 04356 Leipzig, Tel. 0341 525 579 0
Leipzig, 11.09.2024
Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins gem. § 15(4) der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
Antragsnummern der katasterführenden Behörde: 730_1039_20240020,Geschäftszeichen des ÖbVI: 2024-0020
Neuordnungsverfahren B169 OU Naundorf, Verfahrensnummer N11/300671
Verfahrensabschnitt 5
Gemeinde Naundorf
Gemarkung Hof
Flurstücke: 1/2, 1/4, 1/25, 92/1, 93, 94/1, 95, 96, 97/2, 98, 99, 100/2, 101/a, 102/1, 102/2, 102/c, 107/1, 153, 154, 168/1, 174/1, 411/1, 442, 444 und 445/1
Gemarkung Rochzahn
Flurstücke: 78/1, 172/1 und 173
Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte am Verwaltungsverfahren.Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.
Der Grenztermin findet am Donnerstag, dem 24.10.2024 um 11:00 Uhr statt.
Treffpunkt: vor dem Grundstück Jahnatalgasse 21, 04769 Naundorf OT Hof
Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
gez. Dipl.-Ing. Hans-Peter Keller
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Walter-Köhn-Straße 1d, 04356 Leipzig, Tel. 0341 525 579 0
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